Die neue Verordnung der DIN EN 1090 wirft viele Fragen auf

Uns hatte am meisten interessiert wie es im Geländer und Treppenbau aussieht.
Nach unseren Recherchen gibt es einige Fakten die Sie beachten sollten.
Wir haben mit Herrn Frank Kania Dipl.-Ing./SFI ö. b. u. v. Sachverständiger gesprochen.
Herr Frank Kania teilte uns mit, dass auch im Verkauf von Edelstahl-Geländer-Teilen zur neuen Regelung der DIN EN 1090 einiges beachtet werden sollte. Dies betrifft alle Anbieter im Groß- und Einzelhandel.DIN EN 1090 wirft Fragen auf

Private Anwendung für zugekaufte Geländerteile

Nach wie vor können Geländerteile im privaten Sektor verbaut werden, ohne der neuen
Regelungen einer Beachtung schenken zu müssen, da der Privatanwender quasi ein Geländer
auf eigene Gefahr herstellt.

Gewerbliche Anwendung für zugekaufte Geländerteile

Im gewerblichen Raum hat sich mit der neuen Regelung, die bereits 2013 in Kraft getreten ist, vieles geändert. Für tragende Geländerteile muss der Handwerker selbst Sorge tragen, so dass er für gekaufte Edelstahl oder Aluminium Produkte mit tragender Funktion einen Nachweis erbringen muss. Für einzelne Geländerteil die zugekauft werden wie zum Beispiel Wandanker, Bodenanker, Handlauftäger reicht ein 3.1 Werkszeugniss. Fertige Teile wie z.B. Geländerpfosten die bereits geschweißt oder gebohrt sind unterlegen einer CE-Kennzeichnung.

Handwerksbetriebe müssen ab den 1.07.2014 eine Zertifizierung nach der DIN EN 1090 aufweisen können. Für jedes gefertigte Geländer muss ein Bericht geschrieben werden, zudem müssen alle Lieferscheine sorgfältig aufbewahrt werden, womit der Kauf der verwendeten Edelsthalprodukte nachvollzogen werden kann.

Auf Verlangen vom Kunden oder von einer Prüfstelle, muss künftig auch für zugekaufte Geländerteile ein CE-Kennzeichen oder 3.1 Zeugniss vorgelegt werden. Können Sie dem Kunden etwaige Nachweise nicht erbringen, kann dieser die Zahlung verweigern.

Anwendungsbereich der DIN EN 1090 präzisiert

Seitdem die DIN EN 1090 im EU-Amtsblatt publiziert wurde, sind die Metallhandwerker verunsichert. Denn die Umsetzung der DIN EN 1090 wirft viele Fragen auf. Bislang konnte man davon ausgehen, dass all jene, die tragende Elemente im Metallbau herstellen, ihre Qualitätskontrolle zertifizieren müssen. Unklar blieb jedoch, welche Produkte davon genau betroffen sind und ob dies für alle Metallbauer und -gestalter gleichermaßen gilt. Ebenso war bislang fraglich, wie sich diese Norm in Deutschland so implementieren lässt, dass der Zertifizierungsaufwand für die Betriebe wirtschaftlich vertretbar bleibt und von allen geleistet werden kann.

Die Fachleute vom Bundesverband Metall bemühen sich daher bereits seit einiger Zeit um die Entwicklung eines möglichst einfachen Verfahrens, das die Verbandsmitglieder weitestgehend entlasten soll. Zugleich wurden im intensiven Dialog mit dem Deutschen Institut für Bautechnik viele Fragen erörtert, um für alle Metallbauer und -gestalter die rechtlichen Reglungen transparent und praktikabel zu machen.

So hat der BVM für das Deutsche Institut für Bautechnik eine Liste erstellt, die umfassend all jene Produkte aus der Metallgestaltung aufführt, für die die DIN EN 1090 relevant ist. Ebenso geklärt wurde, dass im Metallhandwerk diese Norm eindeutig nur für „tragende“ Stahl- und Aluminiumprodukte verbindlich ist. „Alle nicht tragenden Bauteile fallen auch nicht in EN 1090-1“, so Dr. Kathage vom Deutschen Institut für Bautechnik in einer schriftlichen Mitteilung. Allerdings fallen auch Treppen und Geländer, Vordächer oder Carports nach dem derzeitigen Stand der baurechtlichen Auslegung in den Geltungsbereich der Norm. Welche Bauteile genau von dieser Regelung betroffen sind, lässt sich der Tabelle entnehmen.

geregeltnicht in DIN EN 1090 geregeltnicht in DIN EN 1090 geregelt
Treppen, Wohngebäude:
EXC 1
gewerbliche Tore (aber in DIN EN 13241-1)(Zaun) Tore(aber in DIN EN 13241-1)
Treppen, nicht in Wohngebäuden: EXC 2Tore, privat (aber in DIN EN 13241-1)Eingangstüren (aber in DIN EN 14351-1)
Geländer, Wohngebäude: EXC 1Fassaden (aber in DIN EN 13830)Wandplastiken, Kunst am Bau
Geländer, nicht in Wohngebäuden: EXC 2(Fenster) GitterSkulpturen, Kunst am Bau
Vordächer: EXC 1Ausleger, WerbungGrabzeichen
Carport: EXC 1Leuchter und GerätHandläufe
Kunst am BauTurmkreuz
WetterfahnenKamin
BrunnenMöbel
DamaszenerstahlTrennwände